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Menschenrechte und ›Rechte der Völker‹ Eine Standortbestimmung

In einer Rundfunksendung ›UNESCO in der Krise‹ sind die ›Rechte der Völker‹ unlängst als ›gebrauchsfähige Instrumente für totalitäre und autoritäre Staaten zur Aushöhlung und Beseitigung der individuellen Menschenrechte‹ bezeichnet worden. Der Gesprächspartner (der Journalist Ernst-Otto Maetzke) hat zwar bestätigt, die Vereinigten Staaten und Großbritannien seien durch ›solche Politisierungsversuche aus der ehedem universalen Organisation vertrieben‹ worden, machte sich aber die pointierte Charakterisierung durch den Moderator nicht zu eigen, sondern sprach von ›politischem Unfug‹ und der unendlichen Mühsal, ihn vom Tisch zu bringen.

Das Verhältnis zwischen den beiden Kategorien von Rechten ist also nicht nur eine Frage der juristischen Semantik, sondern hat durchaus politische Akzente.

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