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Meeresverschmutzung, Meeresforschung und Technologietransfer

So wie der UN-Meeresbodenausschuss die Behandlung der Fragenkomplexe Meeresverschmutzung und Meeresforschung einem besonderen Unterausschuss übertragen hatte, setzte auch die Seerechtskonferenz für die Beratung der Tagesordnungspunkte 12 (Meeresverschmutzung) sowie 13 (Meeresforschung) und 14 (Technologietranfer) einen eigenen - dritten - Ausschuss ein. Aber sie übertrug diesem Gremium damit keine ausschließliche Zuständigkeit; denn auch der erste und der zweite Ausschuss befassen sich mit diesen Problemen. Bei dieser unklaren, aber der Interdependenz der von der Konferenz zu lösenden Probleme entsprechenden Zuständigkeitsverteilung sind Kompetenzkonflikte kaum vermeidbar. Insbesondere versuchte die Gruppe 77 hieraus Kapital zu schlagen, indem sie die Beratungen des 3. Ausschusses durch Parallelaktionen in den beiden anderen Ausschüssen begleitete. Nur der Umstand, dass diese Gremien wegen der Fülle der von ihnen vorrangig zu erörternden Fragen praktisch nicht in der Lage sind, sich darüber hinaus noch eingehend mit den Problemen der Meeresverschmutzung und der Meeresforschung zu befassen, hat solchen Aktionen bisher die Durchschlagskraft genommen. Es ist aber damit zu rechnen, dass sie in der nächsten Sitzungsperiode verstärkt und mit verfeinerten Methoden fortgesetzt werden.

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