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Gewalt, Gegengewalt, Gewaltverbot Der internationale Terrorismus als Herausforderung der Vereinten Nationen

Eine neue Welle diffuser Gewalt ist seit dem Herbst vorvergangenen Jahres über Europa und den Mittelmeerraum hinweggegangen. Neu ist das Phänomen des internationalen Terrorismus indes nicht; in den Vereinten Nationen wird es seit geraumer Zeit behandelt, und die Bundesrepublik Deutschland hat in diesem Rahmen einen Achtungserfolg mit der von ihr angeregten Ausarbeitung einer Konvention gegen Geiselnahme verzeichnen können. Einen Ad-hoc-Ausschuss zum internationalen Terrorismus hatte die Generalversammlung bereits 1972 eingerichtet; er legte 1979 seine Empfehlungen vor. Traten damals Einschätzungsunterschiede noch deutlich zutage, so lässt sich in jüngster Zeit - ohne dass damit die Kontroverse über die politischen Ursachen ausgeräumt wäre - angesichts der Terrorakte eine gesteigerte Empfindsamkeit der Staatenmehrheit in der Weltorganisation registrieren; aus gleichem Anlass freilich auch eine zunehmende Unbekümmertheit der westlichen Führungsmacht um die Grenzen legitimer Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen.

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