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Experten für den Interessenausgleich Aufgaben und Arbeitsweise des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen (ACABQ)

Dramatische Appelle von Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Vereinten Nationen im Angesicht der akuten finanziellen Krise sind mittlerweile keine Seltenheit mehr, und Untergeneralsekretär Joseph Connor prognostiziert die Zahlungsunfähigkeit der Weltorganisation noch für 1996. Dabei sind Finanzkrisen keine neue Erscheinung in der Geschichte der Vereinten Nationen. So wurde im Herbst 1964 die Generalversammlung wegen des Konflikts um die Finanzierung der Kongo-Operation (ONUC) praktisch lahmgelegt, und die letzte Krise liegt noch gar nicht lange zurück. Sie ging - wie die jetzige - zugleich um Reformnotwendigkeit und Einflußmöglichkeiten; sie endete 1986 mit der Einräumung eines De-facto-Einspruchsrechts an die Hauptbeitragszahler. Neben dem Programm- und Koordinierungsausschuß (Committee for Programme and Coordination, CPC), einem Gremium von Staatenvertretern, das im Konsens entscheidet, ist ein kleiner, aber einflußreicher Expertenausschuss der Generalversammlung in die Haushaltsberatungen eingeschaltet: der Beratende Ausschuss für Verwaltungs- und Haushaltsfragen (Advisory Committee on Administrative and Budgetary Questions, ACABQ). Dieser kann in diesem Jahr bereits auf eine fünfzigjährige Geschichte zurückblicken. Ihm kommt nicht zuletzt die Aufgabe zu, das Wünschbare und Machbare in größtmögliche Übereinstimmung zu bringen und die Kontrollfunktion gegenüber dem Sekretariat der Vereinten Nationen namens der Mitglieder der Organisation wahrzunehmen.

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