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Die UN-Konvention zum Schutze von Journalisten - ein Fehlstart

›Menschenrechte in bewaffneten Konflikten; Schutz von Journalisten bei gefährlichen Aufträgen in Gegenden eines bewaffneten Konflikts‹, so lautet der Tagesordnungspunkt 70 der jetzt zu Ende gehenden 30. Generalversammlung. Das Schicksal des zu diesem Thema erarbeiteten Konventionsentwurfes erscheint typisch für den wachsenden Graben zwischen manchen politischen und ideologischen Vorstellungen der westlichen Demokratie auf der einen Seite und den Staaten der Dritten Welt und des Ostblocks auf der anderen Seite.

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