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Die Seerechtskonvention - ein Markstein auf dem Weg zur Staatengemeinschaft?

Die bisherige Würdigung der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen und ihres Ergebnisses, der Seerechtskonvention, wird durch die Debatten um Zeichnung oder Nichtzeichnung seitens der Bundesrepublik Deutschland überschattet. Dabei wird gelegentlich nicht hinreichend beachtet, dass diese neue Konvention nicht nur eine Neuverteilung der Nutzung der See vornimmt, sondern darüber hinaus allgemeine Prinzipien entwickelt, die geeignet sind, das bisherige Völkerrecht nachhaltig zu verändern, indem sie aus einer Staatengesellschaft eine durch gemeinsame Werte verbundene Staatengemeinschaft werden lassen.

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