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Die multilateralen Übereinkommen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über den aktuellen Stand der Bemühungen, durch mehrseitige völkerrechtliche Verträge dem Wettrüsten entgegenzuwirken, bestimmte Waffenarten und Kampfführungsmethoden zu ächten und einzelne Regionen ganz oder teilweise der militärischen Nutzung zu entziehen. Nicht aufgeführt sind die vorwiegend das humanitäre Kriegsvölkerrecht betreffenden vier Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer von 1949 (156 Vertragsstaaten) und deren Zusatzprotokolle von 1977 (40 bzw. 34 Vertragsstaaten), die teilweise auch entsprechende Regelungen enthalten. Der Tabelle kann entnommen werden, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet haben und bezüglich welcher - kraft Ratifikation oder Beitritt - die völkerrechtliche Verbindlichkeit bereits eingetreten ist. Vorbehalte und Widersprüche sind nicht genannt. Die Nummern 1 bis 11 im Kopf der Tabelle beziehen sich auf die nachstehend aufgelisteten Übereinkommen. Der Übersicht liegt das UN-Dokument A/39/454 vom 6. September 1984 zugrunde. 169 Staaten sind berücksichtigt. (Stand vom 31. Juli 1984)

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