Menü

Der Tiefseebergbauteil des Seerechtsübereinkommens Probleme und Lösungsaussichten

Kein anderer Teil des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) hat international wie national so viele Kontroversen ausgelöst wie der Teil XI über den Tiefseebergbau. Sein Inhalt ist der Hauptgrund für die Entscheidung der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und der Bundesrepublik Deutschland gewesen, das SRÜ nicht zu zeichnen. Andere Länder (Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg) und die EG, die gleiche Bedenken haben, haben zwar das Übereinkommen gezeichnet, aber zugleich auf ihre Probleme hingewiesen und die Erwartung geäußert, dass die Vorbereitungskommission für die Internationale Meeresbodenbehörde und den Internationalen Seegerichtshof sich auf Vorschriften einigt, die die Bedenken gegen Teil XI des SRÜ sowie seine Anlagen III und IV ausräumen und zu einem allgemein annehmbaren Tiefseebodenregime führen. Die Bonner Delegation hat ihre Bedenken schon während der III.Seerechtskonferenz geäußert. Nachdem die US-Regierung nach dem Amtsantritt von Präsident Reagan ihre Position zum Entwurf des SRÜ überprüft hatte, hatten die westlichen Tiefseebergbaustaaten Belgien, Deutschland (Bundesrepublik), Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan und USA ihre Bedenken zusammengefasst und während der 11. und letzten Sitzungsperiode der III. Seerechtskonferenz entsprechende Änderungsvorschläge schriftlich vorgelegt. Über diese war jedoch wegen des Widerstandes der Entwicklungsländer und der sozialistischen Staaten nicht mehr verhandelt worden.

Das könnte Sie auch interessieren


  • Seerecht

    9. Tagung der III. SeerechtskonferenzSeerecht

    01.06.1980
    Seerecht: 9. Tagung der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen, erster Teil - Zweite revidierte Fassung des Informellen Verhandlungstexts (ICNT) vorgelegt - Verhandlungsfortschritte (27). mehr

  • Multilaterale Vertragsschlussverfahren nach der III. Seerechtskonferenz

    Multilaterale Vertragsschlussverfahren nach der III. Seerechtskonferenz

    01.06.1983
    Mit der feierlichen Unterzeichnung der Schlussakte der III. Seerechtskonferenz durch 139 Staaten und den Heiligen Stuhl endete am 10. Dezember 1982 in Montego Bay auf Jamaika die bisher längste, größte und ambitionierteste Konferenz seit dem… mehr

  • Die Seerechtskonvention - ein Markstein auf dem Weg zur Staatengemeinschaft?

    Die Seerechtskonvention - ein Markstein auf dem Weg zur Staatengemeinschaft?

    01.06.1983
    Die bisherige Würdigung der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen und ihres Ergebnisses, der Seerechtskonvention, wird durch die Debatten um Zeichnung oder Nichtzeichnung seitens der Bundesrepublik Deutschland überschattet. Dabei wird… mehr

  • Das neue Seerecht

    Das neue Seerecht

    01.06.1983
    Die III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen hat nach neunjähriger Dauer eine bedeutende Konvention verabschiedet, die nicht nur die überkommene Rechtsordnung der Meere, sondern die gesamte Völkerrechtsordnung nachhaltig beeinflussen dürfte.… mehr

  • Zwanzig Jahre danach

    Die Genfer Seerechtskonferenzen im kritischen RückblickZwanzig Jahre danach

    01.12.1979
    ›Es scheint beinahe so, als wenn sich mit alledem ein neues Zeitalter des Kolonialismus abzeichnete, mit der Variante, dass es nicht mehr den Kontinenten, sondern den Weltmeeren gilt, vor allem aber mit einer Vertauschung der Rollen, indem die… mehr