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Der europäische Beitrag zum Menschenrechtsschutz in den Vereinten Nationen

Am 10. Dezember 1973 jährte sich zum fünfundzwanzigsten Male der Tag, an dem die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet hat. Diese Universelle Menschenrechtserklärung hat ungeachtet ihres nur sehr eingeschränkt verbindlichen Charakters (s. S. 180 ff.) eine weltweite, nicht ermessbare Bedeutung als Leitbild für Schutz und Durchsetzung der Menschenrechte erhalten. Die Generalversammlung tagte damals in Paris im Palais de Chaillot. Die Annahme der Erklärung erfolgte mit 48 Stimmen ohne Gegenstimme bei acht folgenden Enthaltungen: Jugoslawien, Polen, Saudi-Arabien, Sowjetunion, Tschechoslowakei, Ukraine und Weißrußland. Eine Rechtsverbindlichkeit des Inhaltes der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fand weitgehend erst in den Pakten der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ihren Niederschlag. Zwanzig Jahre waren notwendig, um diese Pakte fertigstellen und durch die Generalversammlung verabschieden zu können. Seit dem 19. Dezember 1966 geht es darum, die zur Inkraftsetzung erforderlichen 35 Ratifizierungen zu erreichen. Die Bundesrepublik Deutschland hinterlegte ihre Ratifikationsurkunden am 17. Dezember 1973. Sie ist damit der fünfundzwanzigste Staat, der die Pakte ratifiziert hat. - Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen hat das Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte an verschiedenen Orten gewürdigt. Bundesminister Gerhard Jahn hielt auf der Bonner Veranstaltung folgenden Vortrag. (Siehe auch S. 173, 174, 180 bis 201.)

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