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Das UN Übereinkommen über die Verminderung der Staatenlosigkeit

Die Bundesrepublik Deutschland, die mit Gesetz vom 27. August 1973 dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen (Convention on the Nationality of Married Women) vom 29. Januar 1957 beigetreten ist, beabsichtigt nunmehr, auch das weitere UN-Übereinkommen auf dem Gebiet der Staatsangehörigkeit, das Übereinkommen über die Verminderung der Staatenlosigkeit (Convention on the Reduction of Statelessness) vom 30. August 1961, den Gesetzgebungskörperschaften zur Zustimmung nach Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) vorzulegen.

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