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Das Konzept vertrauensbildender Maßnahmen Ursprung - Erste Verwirklichung - Perspektiven

Die 33. Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 16. Dezember 1978 eine von der Bundesrepublik Deutschland initiierte und von 19 weiteren Staaten aus allen Regionalgruppen mitgetragene Resolution (33/91B) mit 132 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und nur zwei Enthaltungen (Kuwait, Vereinigte Arabische Emirate); dafür stimmten die westlichen Länder, der gesamte Ostblock, die Volksrepublik China sowie die große Mehrheit der Staaten der Dritten Welt. Die Resolution (Text s. S. 34 dieser Ausgabe) enthält die Empfehlung an alle Staaten, auf regionaler Grundlage Vereinbarungen über vertrauensbildende Maßnahmen zu treffen und dabei die besonderen Bedingungen und Bedürfnisse ihrer Regionen zu berücksichtigen. Mit dieser Resolution nimmt die Generalversammlung erstmalig das Thema ›Vertrauensbildende Maßnahmen‹ in ihre Tagesordnung auf und bittet den Generalsekretär der Vereinten Nationen, die aufgrund der Resolution eingehenden Stellungnahmen und Berichte der Staaten über ihre Auffassungen und Erfahrungen mit den von ihnen als angemessen und durchführbar angesehenen vertrauensbildenden Maßnahmen der 34. Generalversammlung vorzulegen. - Das positive Echo, das diese deutsche Initiative in den Vereinten Nationen gefunden hat, ist Anlass genug, nach dem Konzept der vertrauensbildenden Maßnahmen, den bisherigen Verwirklichungen im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) und nach den Möglichkeiten der Anwendung in anderen Regionen zu fragen.

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