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Das Doppel-Veto im Sicherheitsrat

Seit Anfang 1966 besteht der Sicherheitsrat aus 15 Mitgliedem. In den ersten 20 Jahren des Bestehens der Organisation waren es 11. Ein Beschluß erfordert jetzt 9 Ja-Stimmen (bisher 7). Geht es um eine Sachfrage, müssen unter den Ja-Stimmen alle ständigen Mitglieder des Rates sein, also China, Frankreich, Großbritannien, UdSSR und USA. Bei Verfahrensfragen ist das nicht erforderlich. Hier genügen 9 beliebige Stimmen. Was sind Verfahrensfragen, sind Sachfragen?

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