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›Bringing Human Rights Home‹ Zur Rolle nationaler Menschenrechtsinstitutionen

Eines der wichtigsten Ergebnisse der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz von 1993 war die Schaffung unabhängiger nationaler Menschenrechtsinstitutionen weltweit. Sie sollen zur Verwirklichung der Menschenrechte im eigenen Land beitragen. Ein internationaler Maßstab regelt ihre Ausgestaltung; die Einhaltung des Maßstabs wird regelmäßig überprüft. Verstärkt nehmen diese nationalen Institutionen auch in den Vereinten Nationen ihre Funktion als Brücke zur internationalen Ebene wahr. Ihre größte Herausforderung bleibt es, auch bei äußerem Druck unabhängig und kritisch zu arbeiten. Hierfür bedürfen sie internationaler Unterstützung.

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