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Berlin und die Vereinten Nationen

Am 18. September 1973 wurde die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied in die Vereinten Nationen aufgenommen. In Verbindung mit dem Aufnahmeantrag stellte der damalige Bundesminister des Auswärtigen, Scheel, in einem Schreiben an den Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 13. Juni 1973 klar, dass die Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht Fragen der Sicherheit und des Status berührt sind, die in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen Rechte und Verpflichtungen auch hinsichtlich von Berlin (West) übernimmt und dessen Interessen in den Vereinten Nationen vertritt. Seitdem ist eine ausreichende Zeitspanne verstrichen, um die Frage prüfen zu können, wie sich die Interessenvertretung von Berlin (West) durch die Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen entwickelt und bewährt hat.

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